Patentanwaltskanzlei

Patente und Marken für Sindelfingen und Umgebung

Schutzrechte sichern. Erfindungen schützen. Marken und Designs professionell anmelden.

Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Gründer und Erfinder im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere bei Patenten, Marken und Designs für Mandanten aus Sindelfingen und dem Großraum Stuttgart.

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  • Deutscher und europäischer Patentanwalt
  • Beratung im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht
  • Unterstützung für Unternehmen, Gründer und Erfinder
  • Erfahrung mit technischen Schutzrechten
  • Persönliche Betreuung

Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz

Von der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.

01

Patentanmeldung

Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.

02

Markenanmeldung

Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.

03

Designschutz

Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.

04

Einspruch und Verteidigung

Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.

05

Freedom-to-Operate / Recherche

Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.

06

Arbeitnehmererfindungen

Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.

Schwerpunkte für Automotive und Mittelstand

Speziell auf die Wirtschaftsstruktur rund um Sindelfingen zugeschnitten – von der Zulieferindustrie bis zum produzierenden Mittelstand.

01

Automotive-Patente

Technische Entwicklungen für Fahrzeugkomponenten, Baugruppen und Fertigungsverfahren erfordern eine Patentstrategie, die auf die Zusammenarbeit mit OEMs und Tier-1-Zulieferern abgestimmt ist.

02

Maschinenbau-Patente

Von Vorrichtungen über Werkzeuge bis zu Steuerungs- und Regelungstechnik: Wir begleiten die Anmeldung von Schutzrechten für maschinenbauliche Entwicklungen und Produktionsanlagen.

03

Schutzrechte für Zulieferer

Gemeinsame Entwicklungen mit Kunden werfen besondere Fragen zu Rechten an Entwicklungsergebnissen auf. Wir beraten Zulieferunternehmen zu Schutzrechtsstrategie und vertraglicher Absicherung.

04

Arbeitnehmererfindungen

Rund 80 % der Erfindungen in Deutschland stammen von Mitarbeitenden. Wir unterstützen Unternehmen bei Erfindungsmeldungen, Inanspruchnahme und der Berechnung angemessener Vergütung.

05

Geheimhaltung und Know-how

Nicht jede technische Entwicklung eignet sich für eine Patentanmeldung. Wir beraten, wann Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis die sinnvollere Schutzstrategie ist und wie sie vertraglich abgesichert wird.

06

Patentstrategie für den Mittelstand

Mittelständische Unternehmen benötigen eine Schutzrechtsstrategie, die zu Budget und Innovationsgeschwindigkeit passt. Wir entwickeln praxisnahe Anmeldestrategien für den produzierenden Mittelstand.

Gewerblicher Rechtsschutz für Sindelfingen

Sindelfingen und der umliegende Wirtschaftsraum sind stark durch Technik, Industrie, Automotive, Maschinenbau und innovative Zulieferunternehmen geprägt. Gerade dort entstehen regelmäßig technische Entwicklungen, die frühzeitig auf Schutzfähigkeit geprüft werden sollten.

Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Sindelfingen und dem Großraum Stuttgart bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte – von der ersten Einschätzung einer Erfindung bis zur Anmeldung von Patenten, Marken und Designs.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 1

    Erstkontakt

    Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.

  2. 2

    Prüfung des Anliegens

    Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.

  3. 3

    Strategie für Schutzrechte

    Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.

  4. 4

    Anmeldung, Verteidigung oder Durchsetzung

    Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.

Über die Meitinger Patentanwalts GmbH

Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.

Mehr über die Kanzlei erfahren

Das Team

Ingenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Sindelfingen und dem Großraum Stuttgart.

Dr. Thomas H. Meitinger

Dr. Thomas H. Meitinger

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht

Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.

Buchcover: Formulierung, Auslegung und Änderung von Patentansprüchen
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Buchcover: Startup Erfinderhandbuch
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Buchcover: Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit
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Buchcover: Ratgeber für Arbeitnehmererfinder
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Häufige Fragen

Wann sollte ein Automobilzulieferer eine technische Entwicklung zum Patent anmelden?

Grundsätzlich möglichst frühzeitig und vor jeder Offenbarung gegenüber Kunden oder Wettbewerbern, da eine vorherige Veröffentlichung die Neuheit und damit die Patentfähigkeit gefährden kann. Insbesondere vor Angebotsabgaben oder Messepräsentationen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung.

Was ist bei gemeinsamen Entwicklungen mit Kunden zu beachten?

Bei gemeinsamen Entwicklungen sollte vertraglich vorab geklärt werden, wem die Rechte an den Entwicklungsergebnissen zustehen und wie bereits bestehende Schutzrechte der Beteiligten behandelt werden. Eine klare Regelung vermeidet spätere Streitigkeiten über Nutzungs- und Anmelderechte.

Wem gehört eine Erfindung eines Mitarbeiters?

Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Meldet der Arbeitgeber die Erfindung form- und fristgerecht in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über; im Gegenzug hat der erfindende Mitarbeiter Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Wann ist ein Betriebsgeheimnis sinnvoller als ein Patent?

Lässt sich eine technische Lösung am fertigen Produkt nicht erkennen und ist eine dauerhafte Geheimhaltung realistisch umsetzbar, kann ein gut abgesichertes Betriebsgeheimnis eine sinnvolle Alternative zum Patent sein – insbesondere bei Fertigungsverfahren, die nicht offengelegt werden müssen.

Was ist vor der Präsentation eines Prototyps zu beachten?

Vor jeder öffentlichen Präsentation, etwa auf Messen oder gegenüber potenziellen Kunden, sollte geprüft werden, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist, da eine vorherige Offenbarung die Neuheit beeinträchtigen kann. Bei Bedarf empfiehlt sich zusätzlich eine Geheimhaltungsvereinbarung mit den Gesprächspartnern.

Wie können Verbesserungen an Produktionsanlagen geschützt werden?

Verbesserungen an Maschinen, Vorrichtungen oder Steuerungsabläufen können je nach Ausgestaltung durch Patente oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Alternativ kommt, wenn die Verbesserung nach außen nicht erkennbar ist, auch eine Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis in Betracht.

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